Anmerkungen zum Praktikum an der Abteilung Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters

Informationen zum Praktikum an der Abteilung Klinische Psychologie des Kindes- und Jugendalters

finden Sie hier:

Siehe auch Studienplan Art. 20.

Das Praktikum erfordert eine berufspraktische Tätigkeit (inkl. Lehre und Forschung) im Umfang von mindestens 300 Stunden unter der Supervision eines/einer Psycholog*in mit Universitätsabschluss. Sie müssen Ihr Praktikum vor Beginn anmelden. Zur Anerkennung des Praktikums, müssen Sie nach Abschluss einen schriftlichen Praktikumsbericht, sowie eine Praktikumsbestätigung der Betreuungsperson einreichen. Detaillierte Informationen finden Sie unter Vorgehen.

Die Direktion des Instituts hat folgende Grundsätze für die Anerkennung von Praktika beschlossen:

  • Vor dem 3. Studienjahr im Bachelor darf kein Praktikum gemacht werden, das im Master anerkannt werden soll.
  • Das Praktikum ist vor Beginn anzumelden bzw. überprüfen zu lassen, und zwar bei der Abteilung, die thematisch mit dem geplanten Praktikum in Bezug steht.
  • Zu einem späteren Zeitpunkt wird dieses Praktikum für das gesamte Masterstudium anerkannt, weil davon ausgegangen wird, dass der Sinn des Praktikums erfüllt ist, solange man genuin psychologische Arbeitsfelder kennengelernt hat.

1. Praktikum suchen:

Suchen Sie ein passendes Praktikum, in welchem Sie entsprechend Ihrem Interesse praktische Erfahrungen im Bereich der klinischen Psychologie des Kindes- und Jugendalters sammeln können.

Eine gute Seite für die Suche von Praktika im Bereich Psychologie ist psyPra vom Dachverband der Psychologiestudierenden in der Schweiz. Ansonsten lohnt es sich, sich bei Mitstudierenden zu spannenden Praktika umzuhören. Wir schreiben auch auf unserer Homepage immer wieder Praktika aus.

Für die Wahl eines Praktikums ist es wichtig, dass Sie die Praktikumsanforderungen erfüllen (vgl. Allgemeines). Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie die Praktikumsanforderungen erfüllen, melden Sie sich per E-Mail bei praktikum-kpkj.psy@unibe.ch

2. Praktikumsvoranmeldung:
Füllen Sie das Formular (Link unten) aus und schicken Sie dieses an praktikum-kpkj.psy@unibe.ch.

3. Prüfung des Praktikums:
Wir prüfen Ihr Praktikum und schicken Ihnen bei erfüllten Praktikumsanforderungen eine Bestätigungsemail.

4. Nach dem Praktikum:

Nach Abschluss des Praktikums schicken Sie die unterschriebene Praktikumsvoranmeldung, Ihren Praktikumsbericht, Ihre Immatrikulationsbestätigung und eine Praktikumsbestätigung oder -zeugnis der Institution, an der das Praktikum durchgeführt wurde, an praktikum-kpkj.psy@unibe.ch

Der Praktikumsbericht sollte eine Vorstellung des Praktikumsortes, ein Beschrieb Ihrer Tätigkeiten sowie eine kritische Reflektion über Ihre Erfahrungen beinhalten. Dieser Praktikumsbericht soll ca. 3 Seiten lang sein bei 1.5 Zeilenabstand, Schriftart Times und Schriftgrösse 12.

Nach Eintreffen aller Unterlagen werden diese geprüft und das Praktikum anschliessend im KSL eingetragen. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungsemail. Die Anerkennung des Praktikums dauert maximal drei Wochen.

Ich habe die Praktikumsvoranmeldung vergessen?

Dies ist nicht tragisch, schicken Sie die Praktikumsvoranmeldung mit einer kurzen Notiz per E-Mail an praktikum-kpkj.psy@unibe.ch.

 

Wann muss ich spätestens den Praktikumsbericht einreichen?

Es wird empfohlen, den Bericht gleich nach Beenden des Praktikums zu schreiben. Der Bericht sollte spätestens 6 Wochen vor Ihrem Studienabschluss eingereicht werden.

 

Was beinhaltet der Praktikumsbericht?

Der Praktikumsbericht beinhaltet ca. 3 Seiten (1.5 Zeilenabstand, Times, 12 pt) und umfasst folgende Teile:

1. Beschreibung der Institution

2. Beschreibung Ihrer Tätigkeit(en)

3. Persönliche Stellungnahme/Reflexion.

Der Praktikumsbericht wird nicht bewertet.

 

Welche Anforderungen muss ich erfüllen, damit mein Praktikum anerkannt wird?

Das Praktikum erfordert eine berufspraktische Tätigkeit (inkl. Lehre und Forschung) im Umfang von mindestens 300 Stunden unter Supervision eines/einer Psycholog*in mit Universitätsabschluss. Die Betreuung durch medizinische, pädagogische, soziologische oder andere Fachpersonen ist nicht möglich. Sie müssen Ihr Praktikum vor dem Start anmelden und nach Abschluss ein schriftlicher Praktikumsbericht sowie eine Praktikumsbestätigung oder -zeugnis der Institution einreichen.

 

Das Psychologiestudium ist mein zweiter Bildungsweg. Davor habe ich bereits mehrere Jahre in meinem alten Beruf gearbeitet und viele praktische Erfahrungen gesammelt. Muss ich trotzdem noch ein Praktikum machen oder kann ich einen Teil meiner Tätigkeit als Praktikum anrechnen lassen?

Grundsätzlich müssen alle Psychologiestudierende ein Praktikum absolvieren, weil dieses ein wichtiger Bestandteil der universitären Ausbildung darstellt. Die Anerkennung von praktischen Tätigkeiten ist in Ausnahmefällen möglich, bedarf aber eine mündliche Besprechung mit der Person, die für die Anerkennung der Praktika verantwortlich ist. Schreiben Sie eine E-Mail an Noemi Walder und vereinbaren Sie einen Termin.

 

Kann ich die 300 Stunden meines Praktikums im Teilpensum absolvieren?

Ja.

 

Kann ich die Stunden von verschiedenen Praktika kumulieren, um so auf die erforderlichen 300 Stunden zu kommen?

Ja.

 

Es ist möglich, das Praktikum im Ausland zu machen?

Ja. Es gelten die gleichen Anforderungen für Praktika in der Schweiz oder im Ausland.